Geschossflächenzahl
Geschossflächenzahl (GFZ)
Die Geschossflächenzahl ist rechtsverbindlich im Bebauungsplan festgesetzt.
Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind.
Im Prinzip ist die Geschossfläche nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln, die Methode zur Ermittlung der geplanten Geschossfläche kann jedoch abhängig von der anzuwendenden Baunutzungsverordnung variieren.
Es ist die Baunutzungsverordnung anzuwenden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplanes gültig war.