Gebäudeklassen
Gebäudeklassen
In Abhängigkeit von der Gebäudeklasse werden an die Ausführung eines Bauvorhabens unterschiedliche Anforderungen gestellt.
Insbesondere betrifft dies die Anforderungen an den baulichen Brandschutz.
Gebäude werden in folgende Gebäudeklassen eingeteilt:
Gebäudeklasse 1
- freistehende Gebäude bis zu 7m Höhe mit nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400m²
- freistehende landwirtschaftlich genutzte Gebäude bei uneingeschränkter Flächen- und Höhenausdehnung
Gebäudeklasse 2
- Gebäude bis zu 7m Höhe mit nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400m² (angebaut)
Gebäudeklasse 3
- sonstige Gebäude bis zu 7m Höhe
Gebäudeklasse 4
- Gebäude bis zu 13m Höhe und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400m² in einem Geschoss
Gebäudeklasse 5
- sonstige Gebäude bis zu 22m Höhe
Sonderbauten
- Gebäude von mehr als 22m Höhe -> Hochhäuser
- weitere Gebäude und bauliche Anlagen gemäß §2 Abs.8 HBO'02
Die Höhe bezieht sich auf das Maß zwischen der Oberkante des Rohfußbodens des höchstgelegenen Geschosses in dem Aufenthaltsräume möglich sind und der Geländeoberfläche im Mittel. Die Flächen sind Brutto-Grundflächen, ausgenommen Flächen im Kellergeschoss.
Rechtsgrundlage : § 2 Abs.3 HBO'02, § 2 Abs.8 HBO'02