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Stellplätze
Stellplätze
Bauliche Anlagen, bei denen ein Zu- oder Abgangsverkehr zu erwarten ist, dürfen nur errichtet werden, wenn Stellplätze oder Garagen in ausreichender Anzahl, Größe und Beschaffenheit an einem geeigneten Standort hergestellt werden.
Dies gilt auch für die Änderung baulicher Anlagen oder für die Änderung der Benutzungsart baulicher Anlagen.
Die einzuhaltenden Vorgaben werden von der Gemeinde als Stellplatzsatzung beschlossen.