Einwohnermeldeamt
E-Mail: peter.kloes@liederbach-taunus.de
Telefon: 069 / 300 98-22
Fischereischein
Beantragung von Fischereischeinen
Es gibt folgende Fischereischeine, die ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Fischereiprüfung ausgestellt werden:
- Jahresfischereischein
gilt für ein Jahr und kann viermal aufeinanderfolgend verlängert werden - Fünfjahres-Fischereischeine
gilt 5 Jahre und kann viermal um fünf Jahre aufeinanderfolgend verlängert werden, danach ist eine Neuausstellung erforderlich - Zehnjahres-Fischereischein
gilt 10 Jahre und kann einmal aufeinanderfolgend um 10 Jahre verlängert werden
Für Jugendliche ab 10 Jahren:
- Jugendjahres-Fischereischeine
mit Begleitung vom 10. Lebensjahr bis zum Tag vor dem 16. Geburtstag
gilt 1 Jahr und kann viermal verlängert werden. - Jugend-Fünfjahres-Fischereischeine
bis zum Tag vor dem 16. Geburtstag
Ab dem 16. Lebensjahr für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ablegen könnten:
- Sonderfischereischein nur in Begleitung einer volljährigen Person, die im Besitz eines Fischereischeines ist
gültig für 1, 5 oder 10 Jahre
Benötigte Unterlagen:
Bei Erstausstellungen sind vorzulegen:
- Original des Prüfungszeugnisses
- aktuelles Lichtbild
- Ausweisdokument
Bei Neuausstellungen sind vorzulegen:
- der alte Fischereischein
- aktuelles Lichtbild
- Ausweisdokument
Bei Verlängerungen sind vorzulegen:
- der alte Fischereischein
- Ausweisdokument
Gebühren (inkl. Abgabe an das Land Hessen) für die Fischereischeine:
- Jugendfischereischein 7,50 €
- Jahres-Jugendfischereischein 23,00 €
- Jahres- oder Sonderfischereischein 17,50 €
- 5 Jahresfischereischein 45,00 €
- 5 Jahressonderfischereischein 45,00 €
- 10 Jahresfischereischein 86,00 €
- 10 Jahressonderfischereischein 86,00 €