Lohnsteuer
Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte
Seit dem Jahr 2011 wurde keine neue Lohnsteuerkarte mehr ausgestellt. Die Karte wird durch ein elektronisches Verfahren, mit dem der Arbeitgeber die Lohnsteuerdaten aus einer Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern abrufen kann, ersetzt. Da die Einführung dieses Verfahrens stufenweise erfolgt, wird die Lohnsteuerkarte 2010 bis zur endgültigen Ablösung weiterhin gültig sein.
Die Eintragungen auf der Vorderseite Ihrer Lohnsteuerkarte 2010, wie z.B. Steuerklasse, Religionszugehörigkeit, Kinderfreibeträge usw. behalten bis zur Ablösung ihre Gültigkeit. Sie sind allerdings verpflichtet, diese Eintragungen umgehend ändern zu lassen, wenn sie zu Ihren Gunsten abweichen.
Für alle Änderungen und Neueintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 ist seit dem 1. Januar 2011 ausschließlich das Finanzamt zuständig.
Sollten Sie erstmalig eine Tätigkeit beginnen und nicht im Besitz der Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 sein, erhalten Sie beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung.
Im Jahr 2013 erfolgt der Übergang vom papiergebundenen Verfahren zum neuen elektronischen Verfahren ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale).
Für Änderungen der Meldedaten (z. B. Heirat, Geburt, Änderung der Religionszugehörigkeit) ist weiterhin das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Liederbach am Taunus zuständig.
Finanzamt Hofheim am Taunus
Nordring 4-10
65719 Hofheim
Telefon: +49 (0)6192/960 - 0
Telefax: +49 (0)6192/960 - 412
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Montag bis Mittwoch: 8:00 bis 15:30 Uhr
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